Ausbildungsweg
Praktisch bedeutet das, dass die Kandidat*Innen des DPG-Instituts zusätzlich auch einen Ausbildungsvertrag mit dem BIPP abschließen und einen großen Teil ihrer theoretischen Ausbildung im Rahmen eines gemeinsamen Ausbildungscurriculums mit dem BIPP absolvieren. Der praktische Teil der Ausbildung findet im Rahmen der Institutsambulanz des BIPP statt.
Zusätzlich gibt es Ausbildungsangebote von Seiten des DPG-Instituts am BIPP, in denen DPG-spezifische Inhalte erarbeitet werden. In kontinuierlichen Arbeitsgruppen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen geht es vor allem um eine fachliche und wissenschaftliche Vertiefung des curricularen Ausbildungsangebotes.
Während ihrer Ausbildung sollten die Kandidat*Innen des DPG-Instituts am BIPP darauf achten, dass ihre Ausbildung den Anforderungen der DPG entspricht. Dies bedeutet insbesondere, dass Anamnesenkontrollen, Behandlungskontrollen und Lehranalysen bei Lehranalytiker*Innen der DPG durchgeführt werden müssen, und dass die Lehranalyse in der Regel ausbildungsbegleitend drei Stunden pro Woche stattfindet.
Vor Erteilung einer Behandlungsgenehmigung müssen Quereinsteiger*Innen aber auf jeden Fall eine mindestens einhundertstündige Lehranalyse bei einem/r DPG-Lehranalytiker/in, die regelmäßige Teilnahme an kasuistisch-technischen Seminaren, sowie die bestandene Zwischenprüfung vorweisen.
Die detaillierten Ausbildungsrichtlinien bitten wir den Richtlinien der DPG zu entnehmen. Sie sind entweder über die DPG-Homepage oder über das Büro des DPG-Instituts am BIPP erhältlich.
Erfahren Sie mehr zu den Zugangsvoraussetzungen für die analytische Weiterbildung.