Zugang zum Psychoanalyseausbildungsgang des DPG-Instituts am BIPP

Voraussetzung für die analytische Weiterbildung am DPG-Institut ist ein abgeschlossenes Medizin- bzw. Psychologiestudium.

Da die Psychoanalyseausbildung in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP) erfolgt, können nur solche Kandidat:innen zur Ausbildung am DPG-Institut zugelassen werden, die auch mit dem BIPP einen entsprechenden Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Nach Einreichen einer schriftlichen Bewerbung finden zwei Vorgespräche mit zwei DPG-Lehranalytiker:innen statt, in denen es sowohl um die persönliche wie auch die fachliche Eignung geht. Anschließend kann mit der Aus-/Weiterbildung begonnen werden, wobei die Semester in der Regel zum Frühlings- und Herbstsemester beginnen.

Im Rahmen der Ausbildung nötige Praktika können sowohl in der Ambulanz des BIPP wie bei verschiedenen Kooperationspartnern, mit denen das BIPP entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen hat, absolviert werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der Ausbildung für mindestens zwei Jahre im Rahmen der BIPP-Ambulanz in der Vermittlungsstelle zu arbeiten. Diese Möglichkeit ist vor allem für Kolleg:innen gedacht, die nach Abschluss ihrer Ausbildung auf eine kassenrechtliche Niederlassung warten müssen.

Quereinsteiger:innen die, tiefenpsychologische oder psychoanalytische Ausbildungsinhalte an anderen DPG-Ausbildungsinstituten erworben haben, können diese Leistungen für die Psychoanalyseausbildung am DPG-Institut anerkennen lassen, sofern sie den Inhalten der DPG-Ausbildung entsprechen. Über die Anerkennung der bisherigen Ausbildungsinhalte muss deshalb im Einzelfall entschieden werden. Vor Erteilung einer Behandlungsgenehmigung müssen Quereinsteiger:innen aber auf jeden Fall eine mindestens einhundertstündige Lehranalyse bei einer/m DPG-Lehranalytiker/in, die regelmäßige Teilnahme an kasuistisch-technischen Seminaren, sowie die bestandene Zwischenprüfung vorweisen.

Die detaillierten Ausbildungsrichtlinien bitten wir den Richtlinien der DPG zu entnehmen. Sie sind entweder über die DPG-Homepage oder über das Büro des DPG-Instituts am BIPP erhältlich.